LRS-Therapie bei Legasthenie / Lese-Rechtschreib-Störung
Therapie und LRS-Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Lese-Rechtschreibschwäche / -störung bzw. Legasthenie.
Wir arbeiten nach wissenschaftlich fundierten und ggf. (mehrfach) evaluierten Behandlungs- und Fördersystemen.
Diese sollten idealerweise den Entwicklungsstufen des Schriftspracherwerbs folgen, streng zu diesen Entwicklungsstufen passendes Wortmaterial verwenden, jederzeit passende und lerntheoretisch begründete Methoden einsetzen und verhaltenstherapeutisch stabilisierend den Strategieaufbau begleiten. Diese Vorgehensweise ermöglicht einen konsequenten Strategieaufbau für das Lesen und Schreiben, und hält auch nach der Therapie an.
Heute müssen weitere Elemente beachtet und auch in der Therapie vermittelt werden. So ist es heute häufig nötig, eine Sprachförderung durchzuführen, grammatische Strukturen aufzubauen und eine korrekte Ausdrucksweise in eigenen Verschriftungen zu ermöglichen. Dies fordert also eine wesentlich umfangreichere und auf die heutigen Kinder zugeschnittene Vorgehensweise, ohne die oben beschriebenen basalen Fertigkeiten und nachhaltigen Vorgehensweisen zu ignorieren. Deshalb haben wir - die „Tritschlers“ und unsere Kollegin Anette Gampe - uns entschlossen, diese Forderungen der KJP-Leitllinien in einem umfangreichen und zugleich systematisch aufgebauten Vorgehen zu integrieren. Herausgekommen ist das Lexi-LRS-Training.
Integrieren heißt nun aber nicht, ein Abarbeiten einzelner Inhalte, sondern ein passgenaues und individuelles, integratives und korrekt ineinander verschränktes Vorgehen, mit denselben hohen Erfolgen und dauerhaften Strategien für die betroffenen Menschen, wie bisher. Die letzten Jahre, in denen wir diese neue Vorgehensweise schrittweise integriert und erprobt haben, bestätigt dies, weshalb wir in einem nächsten Schritt auch eine wissenschaftliche Evaluation planen.
Nicht selten gesellen sich zu einer LRS auch noch andere Besonderheiten, beispielsweise eine Rechenstörung oder eine Aufmerksamkeitsstörung. Dadurch, aber auch „nur“ mit einer LRS, kommt es je nach Resilienz und äußerernStützfaktoren (Familie, Schule, Freunde, Gesellschaft) auch zu emotionalen oder psychischen Auffälligkeiten. Unter gewissen Voraussetzungen ist es dann auch möglich, finanzielle Unterstützung nach § 27 oder §35a KJHG beim zuständigen Jugendamt zu beantragen. In einem ausführlichen Anamnesegespräch arbeiten wir Ihre Situation heraus und besprechen die nächsten Schritte, sprechen Sie uns darauf an.




