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LRS-Therapie bei Legasthenie / Lese-Rechtschreib-Störung

Therapie und LRS-Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Lese-Rechtschreibschwäche / -störung bzw. Legasthenie.

Wir - Ralf Tritschler und derzeit drei angehende LRS-Förderlehrer - arbeiten nach dem wissenschaftlich fundierten und mehrfach evaluierten Behandlungs- und Fördersystem von Carola Reuter-Liehr. Es bietet eine konsequente und sprachsystematische Vorgehensweise zum Aufbau des Lesens und Schreibens, die den Entwicklungsstufen des Schriftspracherwerbs folgt, streng zu diesen Entwicklungsstufen passendes Wortmaterial verwendet, jederzeit passende und lerntheoretisch begründete Methoden einsetzt und verhaltenstherapeutisch stabilisierend den Strategieaufbau begleitet. Diese Vorgehensweise ermöglicht einen konsequenten Strategieaufbau für das Lesen und Schreiben, das auch nach der Therapie anhält.

Als eines von wenigen Konzepten ist es evidenzbasiert und leitliniengetreu, wie uns Frau Dr. Galuschka von der LMU München bestätigt.

 

Folgende Grundprinzipien zeichnen das Konzept aus:

Erfolge von Anfang an: Um die Lust am Lernen und Üben nicht durch Misserfolge zu gefährden, gilt es, dem Kind von Beginn an Erfolgserlebnisse beim Lesen und Schreiben zu verschaffen und Misserfolge weitgehend zu vermeiden. So unterstützen wir das Kind dabei, wieder Spaß am Lernen zu gewinnen. 

 

Vom Häufigen zum Seltenen und vom Leichten zum Schweren: So banal und einleuchtend sich das anhört - in der Praxis ist oft das Gegenteil der Fall. Bei uns jedoch ist es gelebte Praxis. Um das Erlernen steuernder Lese-Rechtschreibstrategien ohne Stolpersteine zu ermöglichen, wird ausschließlich dem Lernstand entsprechendes, lautanalytisch exakt ausgewähltes Wort- und Textmaterial eingesetzt; so können keine Ungereimtheiten den Lernweg stören.

 

Das Konzept wird seit 1987 erfolgreich in der Arbeit mit lese-rechtschreibschwachen, legasthenen und analphabetischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eingesetzt. Eine ausführliche Übersicht zum LRS-Behandlungskonzept finden Sie auf der Seite der Urheberin Frau Reuter-Liehr unter www.lrs-therapie.de.  Unter gewissen Voraussetzungen ist es auch möglich, finanzielle Unterstützung nach § 27/35 a KJHG beim zuständigen Jugendamt zu beantragen, sprechen Sie uns darauf an.